Meine Tochter kaufte am 10. Dezember verschreibungspflichtige Medikamente für 600 PLN und starb plötzlich am 16. Dezember und hier habe ich eine Frage, ob ich diese Medikamente der Apotheke zurückgeben könnte?
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Olga Sierpniowska Apotheker, Redakteur
2 Jahre vor
Medikamente, die korrekt aus der Apotheke abgegeben werden, sind nicht erstattungsfähig, auch wenn der Patient nicht die Möglichkeit hat, sie beispielsweise aufgrund des Todes zu konsumieren. Mehr zum Thema: https://www.gdziepolek.pl/artykuly/kiedy-lek-mozna-zwrocic-do-apteki https://www.gdziepolek.pl/artykuly/jak-i-gdzie-wyrzucac-leki