Guten Morgen
Ich wollte wissen, ob das folgende Rezept für ein verschreibungspflichtiges Medikament pauschal bepreist werden kann:
RP.
Sustonit 0,2
Lidocaini hydrochlorici 4.0
Vit. E puri 3.0
Celugeli ad 100,00
M.f. Gelatum
D.S. 2x täglich 1 Gramm Gel
Persönlich denke ich ja, weil Sustonit erstattet wird und die in da signa angegebene Einzeldosis von Nitroglycerin 2 mg beträgt, was niedriger ist als die niedrigste Dosis des Fertigmedikaments bei oraler Anwendung.
Ich bin dankbar für Ihre Meinung!
* Pflichtfeld
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Joanna Dunajska Apotheker, Redakteur
8 Monate vor
In Artikel 6 Absatz 5 des Erstattungsgesetzes heißt es:
"Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die aus pharmazeutischen Rohstoffen oder aus Fertigarzneimitteln hergestellt werden, für die eine Verwaltungsentscheidung über die Kostenerstattung ergangen ist, werden dem Begünstigten gegen einen Pauschalbetrag ausgegeben, sofern die verschreibungspflichtige Dosis des verschreibungspflichtigen Arzneimittels niedriger ist als die niedrigste Dosis des Fertigarzneimittels in fester oraler Form."
Sustonit ist ein erstattungsfähiges Präparat, die niedrigste registrierte Dosis beträgt 6,5 mg. Die verschreibungspflichtige Dosis des verschreibungspflichtigen Medikaments beträgt 2 x 1 g, ein Gramm des Arzneimittels enthält 2 mg Sustonit, diese Dosis ist geringer als die niedrigste registrierte. Die Zusammensetzung des verschreibungspflichtigen Arzneimittels entspricht den Erstattungsanforderungen.
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